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! Aktuelles !Abgabefrist für Steuererklärung verlängert – Verpflichtender Verspätungszuschlag eingeführt Bundestag beschließt SteuermodernisierungAb 2017 können Steuerklärungen zwei Monate später abgegeben werden, aber es soll künftig einen verpflichtenden Verspätungszuschlag geben. 25 Euro sollen Steuerpflichtige zahlen, wenn sie ihre Steuererklärungen verspätet abgeben; 25 Euro für jeden angefangenen Monat. Dies sieht das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vor, das der Bundestag am 12. Mai verabschiedet hatte.Die wichtigsten Änderungen: - Abgabefrist: Die Abgabefrist wird von jetzt 31. Mai um zwei Monate auf den 31. Juli verlängert. Dies soll bereits im nächsten Jahr gültig werden. Es betrifft die Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbständig ausfüllen. Wer seine Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, der profitiert aktuell noch von einer Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Das Modernisierungsgesetz sieht hier künftig eine Fristverlängerung bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres vor. - Verspätungszuschlag: Wer diese Frist allerdings erheblich überschreitet (14 Monate), der muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen: 25 Euro pro Monat. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf sogar 50 Euro pro Monat vorgesehen. Nachverhandelt wurde offenbar auch dies: Es muss nicht jeder zwangsläufig mit diesem Verspätungszuschlag rechnen. Die Pressestelle des Bundestages meint hiermit zum Beispiel Rentner, denen mehrere Jahre nicht klar gewesen sei, dass sie eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. - Belege: Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Vielmehr sieht das Modernisierungsgesetz eine "Belegvorhaltepflicht" vor. Der Steuerzahler muss die Belege also aufheben und auf Anfrage des Finanzamtes vorlegen. - Elektronische Steuererklärung (ELSTER): Diese wird vorerst noch nicht zur Pflicht werden. - Automatisierte Bearbeitung: Künftig sollen die Finanzämter Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeiten können. Wann kommen diese Änderungen? "Zunächst einmal muss das Gesetz auch noch den Bundesrat passieren", sagt Hanka Hake von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Burkhardtsdorf. "Insofern müssen wir abwarten. Denn an dem von der Bundesregierung vorgelegten ursprünglichen Gesetzentwurf sind im Bundestag schon 24 Änderungen vorgenommen worden." "Es sieht so aus, als würde der jetzt geplante Verspätungszuschlag weiterhin ein Streitpunkt bleiben", sagt Hanka Hake. Schon heute gibt es einen Verspätungszuschlag, der aber im Ermessen des Finanzamtes liegt. "Insofern ist ein verpflichtender Zuschlag von 25 Euro sicher eine vergleichsweise drastische Maßnahme. Außerdem müssen Steuerzahler auch damit rechnen, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung das Finanzamt Zinsen für Nachzahlungen verlangt“, sagt Hanka Hake. „Die Modernisierungspläne des Gesetzgebers tragen hoffentlich endlich auch zu einer Beschleunigung des Verfahrens in der Finanzverwaltung bei."
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